Was wir dir bieten

 

Diverse Arbeits- und Teilzeitmodelle

Je nach Funktion und Möglichkeit bieten wir dir flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle an.

 

Ferien

  • 5 Wochen Ferien für alle Mitarbeitenden
  • Bis zum 20. und ab dem 50. Lebensjahr 6 Wochen Ferien
  • Ab dem 60. Lebensjahr 6 Wochen und 3 Tage Ferien
  • Wir ermöglichen unbezahlte Urlaube

 

Bezahlte Feiertage

Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Nationalfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, 24. Dezember (nachmittags), Weihnachten, Stephanstag, 31. Dezember (nachmittags)

 

Bezahlte Pausen

Pro Halbtag bieten wir dir eine bezahlte Pause von 15 Minuten.

 

Vergütung Nacht- und Sonntagszulagen

Von 20 Uhr bis 6 Uhr erhältst du eine Nachtzulage von 6 Franken pro Stunde sowie eine Zeitgutschrift von 10 Minuten pro Stunde.

Als Sonntags- und Feiertagszulage erhältst du 8 Franken pro Stunde.

 

Vergütung Umkleidezeit

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Berufskleidern wird die bezahlte Pause täglich um 5 Minuten verlängert. Zudem erhalten sie 3 zusätzliche Frei-Tage pro Kalenderjahr.

 

 

Aus- und Weiterbildung

Wir beteiligen uns in finanzieller und zeitlicher Hinsicht an berufsrelevanten Aus- und Weiterbildungen. Weiterbildungsbroschüre 2023_PDF

 

Unfall- und Krankentaggeldleistungen

Wir gewähren bei Krankheit oder Unfall 100% Lohnfortzahlung während zwei Jahren.

 

Familienfreundlich

  • Jede Mitarbeiterin erhält nach der Geburt einen zu 100% besoldeten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen.
  • Für Mitarbeiter sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner gewähren wir bei der Geburt eines eigenen Kindes einen zu 100% bezahlten Urlaub von 2 Wochen.
  • Zusätzlich zu den gesetzlichen Kinder- und/oder Ausbildungszulagen entrichten wir eine Familienzulage entsprechend deinem Arbeitspensum von maximal 250 Franken pro Monat.

 

Dienstaltersgeschenk

Alle 10 Dienstjahre schenken wir dir 10 bezahlte Arbeitstage.

 

Jugendurlaub/J+S Kurse

Wir bieten pro Kalenderjahr 5 bezahlte Tage für ausserschulische Jugendarbeit sowie pro Kalenderjahr 10 bezahlte Tage für eidgenössische und kantonale Leiter/innen-Kurse.

 

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